Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Begrüßung & Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 09.04.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.04.2024, 08:28 |
A6: Geschäftsordnung
Antragstext
§1. Die LMV wählt eine Wahlkommission, das Präsidium und die Protokollführung.
Alles in offener Abstimmung. Außerdem entscheidet die LMV zu Beginn über die
Tagesordnung.
§2. Das Präsidium prüft den formgerechten Eingang der Anträge und entscheidet
über das Verfahren. Dabei gilt:
§2.1. Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachfragen verhandelt.
§2.2. Zu jedem Geschäftsordnungsantrag gibt es die Möglichkeiten einer
Gegenrede. Geschäftsordnungsanträge sind u.a. folgende Anträge:
· Bestätigung und Ergänzung der Tagesordnung
· Begrenzung der Redezeit
· Ende der Redeliste
· Schluss der Debatte
· Überweisung an den Landesvorstand
· Antrag zur Art der Debatte
· Antrag auf Personaldebatte
· Antrag auf Meinungsbild aller Anwesenden
· Antrag auf Meinungsbild aller Stimmberechtigten
· Antrag zur Art der Abstimmung
· Antrag auf Auszeit
· Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit
· Antrag auf Rückholung
§2.3. Inhaltliche Anträge sind Hauptanträge und Ergänzungs- oder
Änderungsanträge. Sie müssen dem Präsidium schriftlich vorgelegt und von einem
der Anwesenden eingebracht werden, dafür stehen fünf Minuten Redezeit zur
Verfügung; sie sollen dem Präsidium darüber hinaus digital vorgelegt werden.
Anträge können auch per Videobotschaft eingebracht werden. Bei vorliegenden
Änderungs- und Ergänzungsanträgen schlägt das Präsidium der LMV eine
Verfahrensweise der Behandlung vor. Anträge gelten als angenommen, wenn sie die
erforderlichen Mehrheiten laut Satzung erhalten haben.
§2.4. Ab fünf inhaltlichen Anträgen kann eine Antragspriorisierung erfolgen.
Dies geschieht durch einen Antrag an die Geschäftsordnung. Im Rahmen des Inhalts
dieses Antrags kann das Präsidium entscheiden, wie die Antragspriorisierung
durchgeführt wird.
§3. Das Präsidium besteht aus jeweils zwei Mitgliedern, die die Sitzung leiten
und die Redeliste führen. Das Protokoll wird von einer dritten und ggf. vierten
Person übernommen.
§3.1. Die Redeliste ist als Erstredner*innenliste zu führen. Das bedeutet, dass
Personen, die während des aktuellen Tagesordnungspunkts noch nichts gesagt
haben, auf der Redeliste unter Beachtung der FLINTA*-Quotierung vorgezogen
werden.
§4. Stimm- und wahlberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der GRÜNEN JUGEND
Thüringen. Redeberechtigt sind alle Teilnehmer*innen der LMV. Eingebracht werden
können auch Anträge per Videobotschaft.
§5. Die Bewerber*innen für die Wahl des Landesvorstands haben drei Minuten
Redezeit für ihre Vorstellungsrede und zwei weitere Minuten für die Beantwortung
von Fragen. Die Bewerber*innen für die GJ-Voten zur Landtagswahl haben fünf
Minuten Redezeit für ihre Vorstellungsrede und zwei weitere Minuten für die
Beantwortung von Fragen. Alle weiteren Bewerber*innen haben drei Minuten
Redezeit für ihre Vorstellungsrede und eine weitere Minute für die Beantwortung
von Fragen. Die Anzahl der Fragen kann auf Antrag des Präsidiums oder auf GO-
Antrag begrenzt werden.
§6. Für Änderungsanträge, Ergänzungsanträge und Bewerbungen existiert keine
Frist, außer der, dass nach Abschließen eines TOPs Anträge zu diesem nur noch
mithilfe eines Rückholantrages gestellt werden können. Eigenständige Anträge
sind vor Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunktes zu stellen.
§7. Debatten zu Anträgen und Änderungsanträgen finden grundsätzlich als Pro-und-
Kontra-Debatten statt. Grundsätzlich gibt es einen Pro- und einen Kontra-
Beitrag, dabei ist die Einbringung des Antrages als Pro-Beitrag zu werten. Wenn
durch GO-Antrag nicht anders beschlossen, sind alle anderen
Debatten als offene Debatten zu führen.
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